Für Personalvermittler

Personalvermittlung ohne eigene AÜ-Erlaubnis — geht das?

Ja — denn Vermittlung ist keine Arbeitnehmerüberlassung. Über myHIVE arbeiten Sie mit Zeitarbeitsfirmen zusammen, die die AÜ-Erlaubnis haben. Sie vermitteln, Ihr Partner überlässt.

Viele Vermittler lassen Anfragen aus der Zeitarbeit liegen, weil sie keine Erlaubnis nach §1 AÜG besitzen. Dabei braucht die Erlaubnis nur, wer Arbeitnehmer selbst überlässt — nicht, wer Kandidaten vermittelt. Diese Seite erklärt den Unterschied.

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Rechtliche Einordnung

Arbeitsvermittlung vs. Arbeitnehmerüberlassung: Wo liegt der Unterschied?

Bei der Personalvermittlung bringen Sie Kandidat und Arbeitgeber zusammen — der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen beiden, Sie erhalten eine Provision. Eine Erlaubnis nach §1 AÜG ist dafür nicht erforderlich. Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Zeitarbeitsfirma selbst Arbeitgeber und überlässt die Arbeitskraft vorübergehend einem Einsatzbetrieb — genau dafür, und nur dafür, verlangt das Gesetz eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

Gegenüberstellung von Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung
Personalvermittlung Arbeitnehmerüberlassung
Ihre Rolle Sie bringen Kandidat und Arbeitgeber zusammen Verleiher stellt an und überlässt an Einsatzbetrieb
Arbeitsvertrag Zwischen Kandidat und einstellendem Unternehmen Zwischen Arbeitskraft und Zeitarbeitsfirma
Weisungsrecht im Einsatz Nicht bei Ihnen Beim Einsatzbetrieb (Entleiher)
Erlaubnis nach §1 AÜG Nicht erforderlich Erforderlich
Ihre Vergütung Vermittlungsprovision Verrechnungssatz des Verleihers

Wichtig: Entscheidend ist nicht, wie eine Zusammenarbeit genannt wird, sondern wie sie tatsächlich gelebt wird. Wird eine als „Vermittlung“ bezeichnete Zusammenarbeit faktisch wie eine Überlassung gelebt, drohen erhebliche rechtliche Folgen. Klare Verträge und saubere Dokumentation sind deshalb entscheidend.

Diese Darstellung bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Verpasste Chancen

Ohne AÜ-Erlaubnis lassen viele Vermittler Umsatz liegen

Ein großer Teil des kurzfristigen Personalbedarfs läuft über Zeitarbeit. Vermittler ohne AÜ-Erlaubnis winken solche Anfragen oft ab — aus Sorge, in die illegale Überlassung zu rutschen, oder weil ihnen der Partner mit Erlaubnis fehlt.

Beides ist lösbar: mit klar getrennten Rollen und einem direkten Draht zu lizenzierten Zeitarbeitsfirmen.

Anfragen müssen abgelehnt werden

Zeitarbeitseinsätze werden ausgeschlagen, obwohl der passende Kandidat da wäre.

Eigene Erlaubnis lohnt sich oft nicht

Der Antrag nach §1 AÜG ist aufwendig — für kleine Agenturen selten wirtschaftlich.

Partner mit Erlaubnis fehlen

Passende Zeitarbeitsfirmen zu finden kostet Zeit und Vertrauensvorschuss.

Absprachen schwer nachvollziehbar

Vereinbarungen per Telefon und E-Mail sind später kaum zu rekonstruieren.

Das Kooperationsmodell

Sie vermitteln. Ihr Partner überlässt. myHIVE verbindet.

Auf myHIVE behält jede Partei ihre Rolle — und genau das macht die Zusammenarbeit sauber.

Sie als Vermittler

Sie bringen Ihre Kandidaten ein, schlagen sie passenden Stellen und Partnern vor und halten Ihre Provisionsvereinbarung digital fest. Eine eigene AÜ-Erlaubnis brauchen Sie dafür nicht.

Mit AÜ-Erlaubnis

Die Zeitarbeitsfirma

Lizenzierte Zeitarbeitsfirmen auf myHIVE stellen vermittelte Kandidaten an und übernehmen die Überlassung an den Einsatzbetrieb — mit ihrer Erlaubnis nach §1 AÜG und den zugehörigen Pflichten.

Der Einsatzbetrieb

Das Unternehmen mit Personalbedarf setzt die Arbeitskraft ein — als Entleiher mit Weisungsrecht im Einsatz, ohne selbst Arbeitgeber zu werden.

Die Plattform darunter: myHIVE

myHIVE hält die Rollen auseinander: getrennte Accounts, klare Zuständigkeiten, digital dokumentierte Absprachen und ein gemeinsamer Blick auf den Vermittlungsprozess. Das hilft allen Beteiligten, ihre Zusammenarbeit nachvollziehbar einzuordnen.

myHIVE unterstützt bei Struktur und Dokumentation — die rechtliche Bewertung des Einzelfalls bleibt Sache der Vertragsparteien und ihrer Berater.

So funktioniert's

In drei Schritten zum Zeitarbeitseinsatz — ohne eigene AÜ-Erlaubnis

1

Kandidaten anlegen

Erstellen Sie Profile für Ihre Kandidaten oder laden Sie sie ein, sich selbst zu registrieren. Anonyme Kurzprofile schützen persönliche Daten in der Vorauswahl.

2

Partner & Einsatz finden

Sehen Sie passende Anfragen von Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen oder erhalten Sie Matching-Vorschläge. Sie entscheiden, welchem lizenzierten Partner Sie einen Kandidaten vorschlagen.

3

Vermittlung dokumentiert abschließen

Die Zeitarbeitsfirma übernimmt Anstellung und Überlassung. Ihre Vermittlung und die Provisionsvereinbarung werden digital festgehalten — nachvollziehbar für alle Beteiligten.

Ihre Werkzeuge

Was Sie als Vermittler auf myHIVE außerdem bekommen

Smart Matching

KI-gestützte Vorschläge nach Skills, Erfahrung, Verfügbarkeit und Umkreis — statt manueller Suche in verstreuten Quellen.

Digitale Provisionsdokumentation

Provisionsvereinbarungen werden auf der Plattform erstellt, digital signiert und nachvollziehbar abgelegt. Das reduziert Missverständnisse nach erfolgreicher Vermittlung.

Dokumenten-Center

Nachweise, Unterlagen und Vereinbarungen zentral und strukturiert an einem Ort — jederzeit auffindbar.

Bewertungen & Netzwerk

Nach Zusammenarbeit können sich Beteiligte gegenseitig bewerten. So erkennen Sie verlässliche Zeitarbeitsfirmen — und bauen selbst Reputation auf.

Sie vermitteln auch in Festanstellung? Alle Vorteile für Vermittler finden Sie auf der Seite für Personalvermittler.

Sichern Sie sich frühen Zugang — als Vermittler der ersten Stunde

myHIVE befindet sich im Aufbau. Wer sich jetzt vormerkt, erhält frühen Zugang zur Alpha-Phase und gestaltet mit, wie die Zusammenarbeit zwischen Vermittlern und Zeitarbeitsfirmen auf der Plattform funktioniert.

Alpha-Zugang für Vermittler sichern

Kostenlos früh vormerken. Unverbindlich. Keine Kreditkarte erforderlich.

Vertrauen & Transparenz

Struktur und Nachvollziehbarkeit von Anfang an mitgedacht

DSGVO-konforme Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden geschützt verarbeitet. Anonyme Kurzprofile ermöglichen eine datensparsame Vorauswahl.

Digitale Signatur & Identifikation

Vereinbarungen können digital vorbereitet und elektronisch signiert werden — dokumentiert und nachvollziehbar. Qualifizierte elektronische Signatur mit Identitätsprüfung geplant.

Klare Rollentrennung auf der Plattform

Vermittler, Zeitarbeitsfirmen, Unternehmen und Bewerber haben getrennte Rollen mit eigenen Zuständigkeiten. Das hilft, die eigene Position sauber einzuordnen.

Deutsche Server & verschlüsselte Ablage

Dokumente und Unterlagen werden sicher gespeichert und strukturiert verwaltet.

Transparent durch die Alpha-Phase

myHIVE wird gemeinsam mit frühen Nutzern entwickelt. Wir kommunizieren offen, welche Funktionen bereits verfügbar sind und welche als nächstes folgen. Wer sich jetzt vormerkt, bekommt frühen Einblick und kann die Plattform aktiv mitgestalten.

Rechtshinweis: Die Inhalte dieser Seite erklären den Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung in allgemeiner Form. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Prüfung des Einzelfalls durch eine qualifizierte Beratung. myHIVE unterstützt mit Struktur, Rollentrennung und digitaler Dokumentation — die rechtliche Verantwortung für die Ausgestaltung der Zusammenarbeit liegt bei den Vertragsparteien.

FAQ

Häufige Fragen zur Vermittlung ohne AÜ-Erlaubnis

Antworten zur rechtlichen Einordnung, zum Kooperationsmodell und zum aktuellen Alpha-Status. Die rechtlichen Antworten bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Alpha-Zugang sichern
Brauche ich als Personalvermittler eine AÜ-Erlaubnis?

Nein — für die reine Personalvermittlung ist keine Erlaubnis nach §1 AÜG erforderlich. Die Erlaubnis braucht, wer Arbeitnehmer selbst anstellt und an Dritte überlässt. Wenn Sie Kandidaten an Unternehmen oder Zeitarbeitsfirmen vermitteln, die den Arbeitsvertrag schließen, bleiben Sie in der Vermittlerrolle. Diese Antwort bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitsvermittlung wird der Arbeitsvertrag direkt zwischen Kandidat und einstellendem Unternehmen geschlossen — der Vermittler erhält eine Provision. Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Zeitarbeitsfirma Arbeitgeber und überlässt die Arbeitskraft vorübergehend einem Einsatzbetrieb; dafür ist eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nötig.

Kann ich ohne AÜ-Erlaubnis Kandidaten in Zeitarbeitseinsätze bringen?

Ja, über das Kooperationsmodell: Sie vermitteln Ihren Kandidaten an eine Zeitarbeitsfirma mit AÜ-Erlaubnis. Diese stellt den Kandidaten an und überlässt ihn an den Einsatzbetrieb. Sie erhalten Ihre Vermittlungsprovision, ohne selbst zu überlassen. myHIVE bringt Sie mit solchen Partnern zusammen und dokumentiert die Zusammenarbeit digital.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis faktisch überlasse?

Wird eine als Vermittlung bezeichnete Zusammenarbeit tatsächlich wie eine Überlassung gelebt, drohen erhebliche rechtliche Folgen — unter anderem können Verträge unwirksam sein. Deshalb sind klare Rollen und saubere Dokumentation so wichtig. Im Zweifel sollte der Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Wie unterstützt myHIVE dabei, in der Vermittlerrolle zu bleiben?

myHIVE trennt die Rollen auf der Plattform strukturell: Vermittler schlagen Kandidaten vor, Zeitarbeitsfirmen mit Erlaubnis übernehmen Anstellung und Überlassung. Absprachen, Unterlagen und Provisionsvereinbarungen werden digital dokumentiert. Das hilft, die Zusammenarbeit nachvollziehbar einzuordnen — ersetzt aber keine rechtliche Beratung.

Was kostet myHIVE für Vermittler?

Es sind kostenfreie Einstiege sowie Pro- und Enterprise-Modelle vorgesehen. Die Vormerkung für den Alpha-Zugang ist kostenlos und unverbindlich. Finale Konditionen werden vor dem Start kommuniziert.

Ist myHIVE schon verfügbar?

myHIVE befindet sich in der Alpha-Phase. Vermittler können sich jetzt kostenlos vormerken und erhalten frühen Zugang, sobald die Plattform für ihre Rolle öffnet.

Kann ich weiterhin klassisch in Festanstellung vermitteln?

Ja. Die Vermittlung in Festanstellung oder Projekte bleibt uneingeschränkt möglich — das Kooperationsmodell mit Zeitarbeitsfirmen kommt als zusätzlicher Kanal dazu. Mehr dazu auf der Seite für Personalvermittler.

Bereit, auch Zeitarbeitseinsätze zu vermitteln?

Merken Sie sich kostenlos vor und gehören Sie zu den ersten Vermittlern, die myHIVE mit lizenzierten Zeitarbeitsfirmen verbindet.

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